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Testament – Beratung im Bestattungshaus Einert Mühlacker

Ein Testament ist eine sog. „Form der Verfügung von Todes wegen“, also eine Regelung für den Erbfall.

Beim Tod eines Menschen, der kein wirksames Testament errichtet hat, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Diese Erbfolge entspricht nicht unbedingt den Wünschen des Erblassers und kann unter Umständen zu Streitigkeiten unter den Erben führen, die der Verstorbene durch eine klare testamentarische Regelung vermeiden kann.

Prinzipiell gibt es in Deutschland zwei verbreitete Arten eines Testamentes

Eigenhändiges Testament

  • Unter einem „Eigenhändigen Testament“ versteht man ein selbst in Handschrift geschriebenes und unterschriebenes Testament (keine Maschinenschrift!)

Öffentliches Testament

  • Bei dieser Form des Testaments übergibt man einem Notar entweder eine Schrift (offen oder geschlossen) mit der Erklärung, dass diese seinen letzten Willen enthalte. Alternativ kann man bei einem Notar auch eine mündliche Erklärung zur Niederschrift geben

Da das erstellen eines Testament in einigen Fällen in einem Paragrafendschungel enden kann, ist es ratsam bei einem Anwalt oder Notar fachmännische Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können. (Dietrich Bonhoeffer, Theologe, 1906 - 1945)
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